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Visumbefreite Besucher dürfen sich innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums höchstens 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten — ein gemeinsames Kontingent für alle Schengen-Staaten, nicht 90 Tage pro Land. Geben Sie Ihre vergangenen und geplanten Reisen ein: Dieser kostenlose Rechner zählt die Tage im gleitenden Zeitfenster und zeigt Ihnen genau, wie viele Ihnen noch bleiben.
Die 90/180-Regel: Sie dürfen sich innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Geben Sie Ihre vergangenen und geplanten Reisen ein, um zu sehen, wie viele Tage Ihnen verbleiben.
Die Regel wird an jedem einzelnen Tag Ihres Aufenthalts geprüft: Blicken Sie von diesem Tag aus 180 Tage zurück und zählen Sie jeden Tag, an dem Sie sich im Schengen-Raum aufgehalten haben. Die Summe darf niemals über 90 liegen. Das Fenster verschiebt sich fortlaufend — es gibt kein festes Rücksetzdatum, keine Quartalslogik, und bei einer erneuten Einreise wird nichts zurückgesetzt.
Der Tag Ihrer Einreise und der Tag Ihrer Ausreise zählen beide als volle Aufenthaltstage, unabhängig von der Uhrzeit des Grenzübertritts. Tage in Ländern außerhalb des Schengen-Raums — etwa im Vereinigten Königreich oder in Irland — zählen nicht mit, auch nicht zwischen zwei Schengen-Reisen.
Wenn ETIAS startet — Anträge sind derzeit noch nicht möglich —, benötigen visumbefreite Reisende diese Genehmigung vor Reiseantritt. Sie verlängert die 90/180-Grenze jedoch nicht und ändert auch nichts an der Zählweise der Tage. Eine Überschreitung kann Geldstrafen, ein Einreiseverbot und Probleme bei künftigen Visumanträgen nach sich ziehen.
Zählen Sie an jedem Tag, an dem Sie sich im Schengen-Raum aufhalten, Ihre Aufenthaltstage der vorangegangenen 180 Tage — diese Zahl darf niemals über 90 liegen. Da sich das Zeitfenster täglich weiterschiebt, fallen ältere Reisen nach und nach heraus: Ein im Schengen-Raum verbrachter Tag zählt genau 180 Tage später nicht mehr gegen Sie.
Nein. Durch die Ausreise kommen lediglich keine neuen Tage mehr hinzu; die bereits verbrauchten Tage bleiben jeweils bis 180 Tage danach in Ihrem zurückliegenden 180-Tage-Fenster. Wenn Sie die vollen 90 Tage am Stück nutzen, müssen Sie 90 Tage außerhalb des Schengen-Raums bleiben, bis Ihnen wieder das gesamte Kontingent zur Verfügung steht.
Ja. Der Tag Ihrer Einreise und der Tag Ihrer Ausreise zählen jeweils als ein voller Aufenthaltstag, selbst wenn Sie um 23 Uhr landen oder um 6 Uhr abreisen. Ein Wochenende in Paris von Freitag bis Sonntag verbraucht drei Tage Ihres Kontingents, nicht zwei.
Es ist ein gemeinsames Kontingent für den gesamten Schengen-Raum. Die Fahrt von Frankreich nach Italien ändert daran nichts — der Zähler läuft weiter. Aufenthalte in europäischen Ländern außerhalb des Schengen-Raums wie dem Vereinigten Königreich oder Irland werden nicht angerechnet.
Nein. ETIAS — die künftige Reisegenehmigung der EU, für die noch keine Anträge möglich sind — ist eine Einreisevoraussetzung und keine Verlängerung des zulässigen Aufenthalts. Die 90/180-Grenze bleibt exakt gleich; für einen längeren Aufenthalt benötigen Sie ein nationales Langzeitvisum oder einen Aufenthaltstitel eines bestimmten Landes.
Dieser Rechner dient ausschließlich der Information. Die Grenzbehörden zählen anhand der Ein- und Ausreisevermerke in Ihrem Reisepass — und des Einreise-/Ausreisesystems (EES) der EU, das derzeit eingeführt wird —, und deren Zählung ist maßgeblich. Charta Visa ist ein privates Unternehmen und steht in keiner Verbindung zur EU oder zu einer Regierung.
Durchgerechnete Beispiele, Folgen einer Überschreitung und wie sich die Kontrollen verändern.
Die künftige Reisegenehmigung der EU: wer sie benötigen wird und wann sie startet.
Sehen Sie nach Staatsangehörigkeit, ob Ihr Reiseziel ein ESTA, eine UK ETA, eine eTA oder ein Visum verlangt.
Reisepass-Gültigkeitscheck, Visum-Check und mehr.